Leichte Motorgeräusche im Zusammenhang mit der Steuerkette sind kein Mangel im Rechtssinne.
Zu diesem klaren Urteil kommt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Berufungsinstanz hat die Thematik erneut eingehend beleuchtet.
Geklagt hatte der Käufer eines – wie er meint – so hochwertigen Fahrzeuges, bei dem derartige Erscheinungen nicht hinnehmbar seien. Unstrittig waren Geräusche zu vernehmen. Laut Sachverständigen sind diese jedoch „schwach“ bzw. „gering“.