Bereits am 01.02.2022 trat die neue DIN Norm 13164 in Kraft. Demnach müssen Verbandskästen mit zwei Gesichtsmasken aufgerüstet werden. Ob FFP2- oder medizinische Maske spielt hier keine Rolle.
Die Übergangsfrist zum Umrüsten endet am 31.01.2023. Die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht allerdings noch aus. (Stand 16.01.2023)
Quelle: bussgeldkatalog.org