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  • Bislang war die Befestigung von Kennzeichen via Klett oder Magnet mangels klarer Regelung geduldet. Das Verkehrsministerium hat nun jedoch die Regulierungen verschärft.
    Ab sofort müssen Nummernschilder fest am Fahrzeug angebracht sein, was bedeutet, dass sie entweder nur schwer mit großer körperlicher Anstrengung oder speziellem Werkzeug entfernt werden sollen können.
    Einfache Magnete, wie sie z.B. in der Tuning-Szene verwendet werden, sind nicht mehr erlaubt und müssen eine eigene Betriebserlaubnis haben, möchte man sie unbedingt verwenden.

  • Die Benutzung von Radarwarnern oder sogenannten „Blitzer-Apps“ gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit. Jetzt bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass die Nutzung für alle Fahrzeuginsassen verboten ist – nicht nur für den Fahrer.
    Bei Zuwiderhandlungen kann eine Geldbuße von 100 € verhängt werden.

    Quelle: ADAC

  • Wem die Lieferzeiten für ein neues Elektroauto zu lang sind (teilweise mehr als 1 Jahr Wartezeit!), der sollte sich gerade jetzt auf dem Gebrauchtwagenmarkt umschauen.
    Die online-Plattform Autoscout24 berichtet derzeit von starken Preisrückgängen bei E-Modellen. Im Schnitt mussten Käufer im Januar diesen Jahres 14 Prozent weniger für ein gebrauchtes E-Auto bezahlen als im September 2022.

    Quelle: autohaus.de

  • Bereits zum Ende letzten Jahres ist der Umweltbonus für Plug-in-Hybride ausgelaufen, ab diesem Jahr gibt es nur noch für reine E-Autos die Förderung. Doch auch hier ist die Prämie im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
    Ab 1. September fallen die Zuschüsse für Gewerbetreibende ganz weg. Privatpersonen können weiterhin einen Förderantrag stellen, ab 1. Januar 2024 sind aber nur Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 € förderfähig.

  • Für Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mofas, Mopeds und E-Scootern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und Betriebserlaubnis Pflicht. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich – dieses Jahr von grün auf schwarz.
    Das neue Kennzeichen kann direkt bei der Versicherung beantragt werden. Wer nach dem 01.03.2023 noch mit altem Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und verliert den Versicherungsschutz.

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