Sie sind hier

Neue Versicherungskennzeichen ab März

Für Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mofas, Mopeds und E-Scootern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und Betriebserlaubnis Pflicht. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich – dieses Jahr von grün auf schwarz.
Das neue Kennzeichen kann direkt bei der Versicherung beantragt werden. Wer nach dem 01.03.2023 noch mit altem Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und verliert den Versicherungsschutz.
Quelle: autohaus.de

GGG Garantie Logo
 
 
 

Kontakt

Zentrale +49 (0) 5102 / 93 99 - 0
Fax+49 (0) 5102 / 93 99 - 10
E-Mailinfo@ggg-garantie.de