
Die Benutzung von Radarwarnern oder sogenannten „Blitzer-Apps“ gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit. Jetzt bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass die Nutzung für alle Fahrzeuginsassen verboten ist – nicht nur für den Fahrer.
Bei Zuwiderhandlungen kann eine Geldbuße von 100 € verhängt werden.
Quelle: ADAC