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5.1.2018 OLG Koblenz gegen BGH VW-Abgasskandal: Kein Ende in Sicht Erneut betrachtet ein Gericht ein Fahrzeug mit der Software zur Prüfstandserkennung als mangelhaft. Trotz Teilnahme an der (verpflichtenden) Rückrufaktion ist der Händler in diesem Fall zur Rücknahme verurteilt worden. Das hat ein aktuelles Urteil des Landgerichts Aachen ergeben (Az. 10 O 146/16). Im verhandelten Fall wurde ein VW-Vertragshändler zur Rücknahme eines Tiguan verurteilt, der mit der entsprechenden Manipulations-Software ausgerüstet war. Nach Überzeugung des Gerichts ist das Fahrzeug durch die Software mangelhaft, da der Motor die gesetzlichen Abgas-Vorgaben nur wegen dieses Eingriffs in die Motorsteuerung einhält. Diese Rechtsauffassung ist auf Ebene der Landgerichte bundesweit uneinheitlich. Besonders macht den Fall allerdings, dass sich erstmals ein Gericht mit der Frage beschäftigen musste, ob die Teilnahme an der Rückrufaktion dazu führt, dass der Käufer sich nicht mehr auf seinen bereits erklärten Rücktritt berufen kann, der durchgeführte Rückruf ihn quasi außer Kraft setzt. In dieser Richtung hatte das Autohaus nach Durchführung des vorgesehenen Software-Updates argumentiert. Teilnahme am Rückruf ist nicht freiwillig Dieser Sichtweise des Händlers schloss sich das Gericht nun laut einer Mitteilung der Anwälte des Klägers nicht an. „Der Kläger war gerade nicht frei in seiner Entscheidung, das Software-Update aufspielen zu lassen. Denn in dem durch den Kläger vorgelegten Informationsschreiben des VW Konzerns vom Juli 2016 wurde dem Kläger deutlich gemacht, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gemäß § 5 FZV erfolgen könne“, zitiert die Trierer Kanzlei Lehnen & Sinnig aus der Urteilsbegründung. Um dem Entzug der Betriebserlaubnis zu entgehen, sei der Kläger gezwungen, entsprechend der Aufforderung des Herstellers und auch der Beklagten zu agieren, folgerte das Gericht. Abgesehen von diesem Szenario hätte dem Fahrzeug des Klägers bei einer Verweigerung des Updates nicht die Anforderungen der Euro-5-Abgasnorm erfüllen können, sodass dem Kläger im Rahmen der nächsten Abgasuntersuchung der Entzug der Grünen Plakette gedroht hätte. In diesen Umständen sah das LG Aachen eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers, die es dem Käufer ermöglicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Für den klagenden Käufer sei überdies nicht abzusehen, ob die Korrektur der Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung habe. Auch sei noch nicht geklärt, ob sich die Affäre letztlich negativ auf den zu erzielenden Wiederverkaufspreis auswirken werde. Eine Nebenfrage in dem Rechtsstreit war zudem die Frage, ob der Käufer dem Autohaus noch eine Frist zur Nacherfüllung hätte setzen müssen. Dies verneinte das LG Aachen zugunsten des VW-Fahrers. Dies sei nicht mehr zwingend erforderlich, wenn das Autohaus eine Nachbesserung ernsthaft und endgültig ablehnt und den Käufer auf die VW-Rückrufaktion verweist. Ähnliche Folgen einer endgültigen Leistungsverweigerung für das Recht auf Nacherfüllung hatte jüngst auch das Oberlandesgericht Frankfurt gesehen. Fristsetzung zur Nacherfüllung kommt ohne Datum aus Verbraucher müssen nur klarstellen, dass der Verkäufer nicht ewig Zeit hat Schon früher hatte das höchste Zivilgericht entschieden, dass es der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins für eine ordnungsgemäße Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht bedarf. Entscheidend ist, dass der Käufer deutlich macht, dass dem Verkäufer für die Nacherfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht. Mit dem aktuellen Urteil macht der BGH also klar, dass bereits die „Bitte um schnelle Behebung“ der vom Käufer konkret bezeichneten Mängel eine ausreichende Nachfristsetzung enthält. Hinsichtlich der Fristsetzung sah der BGH als ausreichend an, dass insbesondere in der E-Mail vom 16.02.2009 mit konkretisierten Mängeln die Bitte um „schnelle Behebung“ enthielt. Damit sei das Nachbesserungsverlangen der Klägerin ausreichend befristet. Denn mit einer derartigen Formulierung werde dem Verkäufer eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar sei und ihm vor Augen führe, dass er die Nachbesserung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt bewirken dürfe. GW-Praxis GGG Gebrauchtwagen-Garantie Magdeburger Str. 7 D-30880 Laatzen
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